StGB: § 302, 304, § 310
Liegt einem (Polizei-)Beamten zur Last, Daten in für die dienstliche Aufgabenerfüllung eingerichteten (elektronischen) Datenbanken abgefragt und das Ergebnis jemandem mitgeteilt zu haben, ist unter dem Aspekt von Missbrauch der Amtsgewalt zwischen der Beschaffung von (amtsgeheimen) Informationen und deren Weitergabe zu unterscheiden:

