Pendlerpauschale: keine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit

Rechtsnews 174125.6.2014

EStG § 16 Abs 1 Z 6

Nach der Rechtslage vor der Pendlerverordnung, BGBl II 2013/276, wird der Anspruch auf das sog „großePendlerpauschale - entgegen der Verwaltungspraxis und der UFS-Spruchpraxis - nicht schon allein durch das Erreichen einer gewissen Fahrzeitdauer mit dem Massenbeförderungsmittel im Sinne einer absoluten Unzumutbarkeit begründet. Vielmehr ist auch bei insgesamt längerer Fahrzeit (hier: über 3 Stunden mit dem Bus) ein Vergleich zwischen den Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr und im Individualverkehr anzustellen und jedenfalls in Fällen geringfügiger Differenz (hier: lediglich das 1,2-Fache) die Gewährung zu versagen.

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