Patientencharta für Salzburg als letztes Bundesland im BGBl

Rechtsnews 14959.8.2006

Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

BGBl I 2006/140, ausgegeben am 8. 8. 2006

Durch die vorliegende Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien - der Bund und das Land Salzburg -, die in der Charta angeführten Patientenrechte im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit sicherzustellen (Art 1 Abs 1 Patientencharta). Subjektive Rechte Einzelner können - dem Charakter einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG entsprechend - durch eine solche Vereinbarung nicht begründet werden.

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