Oö WettG: Verstoß gegen Anzeigeverfahren

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2840512.12.2019

Oö WettG: § 6, § 15

VStG: § 39

Gem § 15 Abs 1 Z 4 erste Alternative Oö WettG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer einen Wettterminal ohne Anzeigeverfahren aufstellt oder betreibt. Dieser Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn zwar die erforderliche Anzeige erstattet wurde, dieser aber nicht alle gem § 6 Abs 3 Oö WettG notwendigen Unterlagen angeschlossen waren. Wollte man für die Annahme eines strafbaren Verhaltens nach § 15 Abs 1 Z 4 erste Alternative Oö WettG ein abgeschlossenes Anzeigeverfahren verlangen, würde dadurch zwar formal der Wortlaut der Übertretungsnorm eingeschränkt („ohne Anzeigeverfahren“), inhaltlich würde ein solches Verständnis jedoch zu einer Ausweitung der Strafbarkeit führen. Dem steht aber das Verbot einer ausdehnenden Auslegung verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestände entgegen.

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