Nachhilfekosten als Sonderbedarf

Rechtsnews 1511315.5.2013

ABGB § 231 (≈ § 140 alt)

Die Anerkennung von Nachhilfekosten als Sonderbedarf setzt ua voraus, dass die Nachhilfe lediglich vorübergehend erforderlich ist.

Die Ansicht, dass Nachhilfe für die Dauer von einem oder zwei Semestern eines Schuljahres unter Berücksichtigung des mittlerweile erkennbaren Erfolgs der Maßnahme diese zeitliche Grenze nicht überschreitet, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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