Unwiderruflicher Rechtsmittelverzicht nach Urteilsverkündung

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 3576016.8.2024

StPO: § 285a

Ein nach Urteilsverkündung in Anwesenheit des Verteidigers von einem prozessual diskretions- und dispositionsfähigen Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich.

OGH 17. 7. 2024, 11 Os 65/24d

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