Private Unfallversicherung: Risikoausschluss betr Indoorklettern

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3575714.8.2024

ABGB: § 864a, § 879, §§ 914 f

KSchG: § 6

Nach dem vorliegenden Art 19 AUVB 2010/Fassung 02/2015 (Unversicherbare Sportarten) ist ua „5. Klettern/Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad VI nach französischer Skala; Klettersteig über Schwierigkeitsgrad E; ...“ nicht versicherbar.

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