GmbH: Konkurrenzklausel, gespaltene Stimmrechtsausübung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 357387.8.2024

ABGB: §§ 914 ff

GmbHG: § 39

IZm seinem Ausscheiden als Gesellschafter aus der kl GmbH hatte der Bekl mit der Kl einen Konkurrenzklausel vereinbart, worin aber auch festgehalten war, dass „jede bloße Beteiligung als Gesellschafter bzw Aktionär an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von weniger als 49 % des Stamm- oder Grundkapitals von diesem Konkurrenzverbot ausgenommen ist“. Seine indirekt über eine Treuhänderin gehaltene Beteiligung an der S-GmbH reduzierte der Bekl daraufhin noch vor Eintritt der Wirksamkeit des Konkurrenzverbots auf insg 48,9 %, um dem Konkurrenzverbot zu entsprechen. Die übersteigenden Gesellschaftsanteile wurden dazu mittels eines Abtretungs- und Treuhandvertrags an zwei Mitgesellschafter übertragen, die diese Anteile in der Folge zusätzlich zu ihren bisherigen Anteilen unmittelbar selbst hielten. Hinsichtlich der verbleibenden 48,9 % der Anteile wurde ein teilweiser Treuhänderwechsel auf diese beiden Mitgesellschafter als (neue) Treuhänder vereinbart, wobei sich diese „als Treuhänder“ gegenüber dem Bekl „als Treugeber“ ua verpflichteten, bei Beschlussfassung der Gesellschafter „nur entsprechend den Aufträgen des Treugebers das Stimmrecht auszuüben“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte