EuGH: Pauschalreise – Insolvenz des Reiseveranstalters iZm COVID-19

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3570731.7.2024

RL (EU) 2015/2302 : Art 12, Art 17

Nach Art 17 Abs 1 RL (EU) 2015/2302 (Pauschalreise-RL) haben Reiseveranstalter „Sicherheit für die Erstattung aller von Reisenden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen“ zu leisten, „sofern die betreffenden Leistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden“.

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