Gekündigter Stromlieferungsvertrag – einstweilige Verfügung betr Weiterlieferung?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3570530.7.2024

EI: § 381

Im vorliegenden Fall hat das Elektrizitätsunternehmen (Bekl und Gegnerin der gefährdeten Partei) den Stromlieferungsvertrag gekündigt. Zur Sicherung des Feststellungsbegehrens, die Kündigung sei unwirksam, beantragte der Kunde (Kl und gefährdeten Partei) – gegründet auf § 381 Z 2 EO –, dem Elektrizitätsunternehmen zu verbieten, die Lieferung des Stroms für ihn ab 1. 4. 2024 einzustellen.

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