ABGB: §§ 914 f
VersVG: § 149
Im vorliegenden Abschnitt B Art 15.1 EHVB wird eine primäre Risikoumschreibung dahin vorgenommen, dass in der Privathaftpflichtversicherung der Risikobereich „Gefahren des täglichen Lebens“ unter Versicherungsschutz gestellt wird.