RL 93/13/EWG : Art 6, Art 7
Die Vorlagefragen beziehen sich auf den Fall, dass der Fluggast seine Schadenersatzforderung gegen das Luftfahrtunternehmen an eine Handelgesellschaft abgetreten hat und diese die Forderung einklagt. Dazu stellt der EuGH klar:
Eine Klausel im Beförderungsvertrag, die die Abtretung der Rechte des Fluggasts gegenüber dem Luftfahrtunternehmen verbietet, ist vom nationalen Gericht nicht von Amts wegen auf ihre Missbräuchlichkeit zu prüfen, sofern die Handelsgesellschaft, der die Rechts abgetreten wurden, tatsächlich die Möglichkeit hat oder hatte, sich vor diesem Gericht auf die Missbräuchlichkeit der fraglichen Klausel zu berufen.