Wettbewerbsverstöße – Zusammenrechnung nach § 55 JN?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 352825.4.2024

JN: § 55

Die klagsgegenständlichen Unterlassungsansprüche betrafen drei Wettbewerbsverstöße mit unterschiedlichen Sachverhalten, die ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können. Folglich hat das BerufungsG keine Zusammenrechnung nach § 55 JN vorgenommen. Dies entspricht der Rsp des OGH.

OGH 25. 1. 2024, 4 Ob 221/23p

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