KG: Keine Haftung der leitenden Organmitglieder wegen Darlehen an AG

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 352714.4.2024

UGB: § 161

ZPO: § 502

Bei der Frage der Haftung der leitenden Organmitglieder handelt es sich vor dem Hintergrund der Beurteilung unternehmerischen Ermessens regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine grobe Fehlbeurteilung durch das BerufungsGliegt hier nicht vor.

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