Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung – Erlass des BMF

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 352703.4.2024

Erlass des BMF vom 26. 3. 2024, 2024-0.235.229

Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gem § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an das Steuersubjekt (das nicht rechtsfähige Gebilde). Die Gesellschafter sind in diesem Fall gem § 6 Abs 2 BAO Gesamtschuldner.

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