Änderung der VO betreffend elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3511226.2.2024

BGBl II 2024/65, ausgegeben am 23. 2. 2024

Der Titel der Verordnung wird wie folgt geändert: „Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG 1988 und der Mitteilungen gemäß § 3 Abs 1 Z 16c (= pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer), § 3 Abs 2, § 84a (= Lohnbescheinigung), § 109a und § 109b EStG 1988“.

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