Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3510422.2.2024

Erlass des BMF vom 13. 2. 2024, 2024-0.081.962

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

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