Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 350271.2.2024

BGBl II 2024/28, ausgegeben am 30. 1. 2024

Diese Verordnung legt gemäß § 62 Abs 3 und 4 EEffG die Bestimmungen für die Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der alternativen strategischen Maßnahmen für die Zwecke des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl I 2014/72, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/59, fest.

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