Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener Kfz – Strompreis 2024

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3478728.11.2023

Erlass des BMF vom 25. 10. 2023, 2023-0.751.538, BMF-AV Nr 137/2023

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung, und ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen dieses Kraftfahrzeuges, ist keine Einnahme anzusetzen, wenn die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung die Zuordnung der Lademenge zu diesem Kraftfahrzeug sicherstellt und die Höhe des Kostenersatzes wie folgt berechnet wird:

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