Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2024

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3464820.10.2023

Homepage der Finanzmarktaufsicht 19. 10. 2023

Ab 1. 1. 2024 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 15.600,- (bis 2023: € 14.400,-).

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