Sofortiger Austritt nach jahrelanger Duldung gesetzwidriger Zustände unberechtigt

Bearbeiter: Manfred LindmayrRechtsnews 345915.10.2023

HGHAngG: § 14

AngG: § 26

Schickt ein Arbeitnehmer seine Beendigungserklärung per SMS an den Arbeitgeber, gibt den Schlüssel und das Diensthandy ab und räumt die Dienstwohnung, ist dieses Verhalten objektiv als Austrittserklärung aufzufassen. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer am Tag nach dem Austritt über Verlangen des Arbeitgebers eine vorbereitete Erklärung unterfertigt hat, in der sich die Formulierung findet, er habe sein Dienstverhältnis „aufgekündigt“, zumal er im selben Satz die einseitige Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist („habe meinen Dienst beendet und meinen Arbeitsplatz verlassen“) bestätigt.

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