VO zur elektronischen Übermittlung von Erledigungen und Anbringen mittels elektronischem Dateitransfer – BGBl

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 344624.9.2023

BGBl II 2023/259, ausgegeben am 31. 8. 2023

Die Abgabenbehörden des Bundes, die Finanzstrafbehörden und das BFG sind berechtigt, die Zustellung folgender Erledigungen im Wege des elektronischen Dateitransfers vorzunehmen:

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