BGBl II 2023/259, ausgegeben am 31. 8. 2023
Die Abgabenbehörden des Bundes, die Finanzstrafbehörden und das BFG sind berechtigt, die Zustellung folgender Erledigungen im Wege des elektronischen Dateitransfers vorzunehmen:
BGBl II 2023/259, ausgegeben am 31. 8. 2023
Die Abgabenbehörden des Bundes, die Finanzstrafbehörden und das BFG sind berechtigt, die Zustellung folgender Erledigungen im Wege des elektronischen Dateitransfers vorzunehmen: