BGBl II 2023/247, ausgegeben am 24. 8. 2023
Aufgrund unionsrechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben ist es vermehrt erforderlich Personen ohne Wohnsitz in Österreich Zugang zu elektronischen Kommunikationswegen zur Bundesfinanzverwaltung einzuräumen. Nach den aktuell geltenden Rechtsgrundlagen erfordert dies in einigen Anwendungsfällen entweder ein physisches Erscheinen im Finanzamt Österreich oder eine notariell beglaubigte Spezialvollmacht. Beides ist häufig den betroffenen Personen nicht zumutbar.