Erste Rechtsprechung des OGH
ASVG: §§ 131 ff, § 742
Lässt eine Person wegen objektiv diagnostizierbarer Symptome einer möglichen Erkrankung an COVID-19 bei einem Wahlarzt einen PCR-Test durchführen, gebührt ihr dafür ein Kostenzuschuss vom Sozialversicherungsträger. Die Bemessung der Höhe des Ersatzbetrags anhand der Honorarpositionen des § 3 Abs 1 der Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich, BGBl II 2020/453, erscheint dabei sachgerecht.