Änderung der VO betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 342477.7.2023

BGBl II 2023/215, ausgegeben am 5. 7. 2023

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben nun auch für folgende natürliche Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit die in § 109a Abs 1 Z 1 bis 4 EStG 1988 genannten Daten mitzuteilen, soweit diese sonstigen Leistungen im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbringen und der Versicherungspflicht gemäß § 1 Abs 6 B-KUVG unterliegen.

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