Informationsaustausch über Finanzkonten mit Drittstaaten – BGBl

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 341105.6.2023

GMSG: § 91 Z 2

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten

BGBl II 2023/164, ausgegeben am 2. 6. 2023

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