RL 2003/88/EG : Art 3, Art 5
Art 5 der RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) zur wöchentlichen Ruhezeit ist nach dem EuGH dahin auszulegen, dass die in Art 3 der RL vorgesehene tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern zu dieser hinzukommt, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies ist auch dann der Fall, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmer eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben.