Unfall auf einem vom Dienstgeber organisierten Skitag – Arbeitsunfall

Bearbeiter: Manfred LindmayrRechtsnews 3354417.1.2023

ASVG: § 175

OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz: § 2

Hat die Dienstgeberin (hier: eine Gemeinde) die Organisation eines gemeinsamen Skitages für alle interessierten Mitarbeiter unterstützt, hätte er die Kosten für das gesellige Rahmenprogramm übernommen (Mittags- und Abendessen, Après Ski) und hat auch ein Vertreter der Dienstgeberin daran teilgenommen (hier: der Bürgermeister), ist von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auszugehen und ein dabei erlittener Unfall einer Mitarbeiterin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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