Gesonderte Abgeltung von Überstunden während Kurzarbeit

Bearbeiter: Manfred LindmayrRechtsnews 3273530.6.2022

Erste Rechtsprechung des OGH

AZG: § 6

Überstunden, die dadurch entstanden sind, dass die nach dem Kollektivvertrag täglich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird, sind auch während Zeiten, für die Corona-Kurzarbeit vereinbart wurde, gesondert zu entlohnen.

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