Senkung des IESG-Zuschlages ab 2022 – BGBl

Bearbeiter: Bettina SabaraRechtsnews 3187927.12.2021

BGBl II 2021/580

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) wurde mittels Verordnung des BMA ab 1. 1. 2022 von derzeit 0,20 % auf 0,10 % gesenkt.

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