Zinsentfall wegen COVID-19-Pandemie trotz Fixkostenzuschuss

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 3181413.12.2021

ABGB: § 1104

Ein allgemeines Betretungsverbot für Kundenbereiche, das von den Behörden zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 verhängt wird, führt bei einem Mietobjekt, dessen bedungener Gebrauch durch Kundenverkehr gekennzeichnet ist (hier: Nagel- und Kosmetikstudio), zur Unbenützbarkeit iSd § 1104 ABGB. Der Mieter ist von der Pflicht zur Zahlung des Mietzinses befreit.

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