Information des BMA
Im Frühjahr 2020 wurde die Sonderbetreuungszeit auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung beschlossen, um Beschäftigte mit Betreuungspflichten während der Coronakrise zu unterstützen. Anlässlich des Schulstarts und des dadurch höheren Risikos steigender Infektionszahlen hat die Bundesregierung beschlossen, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ein weiteres Mal bis 31. 12. 2021 zu verlängern. Es handelt sich dabei um die bereits vierte Verlängerung seit Beginn der Pandemie. Die Sonderbetreuungszeit der Phase 4 ist mit Ende des vergangenen Schuljahres ausgelaufen.