Kein Recht zur Kündigungsanfechtung für handelsrechtlichen Geschäftsführer

Bearbeiter: Manfred LindmayrRechtsnews 3134519.8.2021

ArbVG: § 36 Abs 2, § 105

1. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den II. Teil des ArbVG, der die gesetzliche Betriebsverfassung behandelt, nicht der allgemeine Arbeitnehmerbegriff iSd § 1151 ABGB, sondern der besondere Arbeitnehmerbegriff des § 36 ArbVG maßgebend ist. Der auf diese Weise definierte personelle Geltungsbereich des II. Teils des ArbVG bildet die Grenze für den allgemeinen Kündigungs- und Entlassungsschutz.

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