Schwerarbeit: Zeitausgleichstage zählen grds nicht

Bearbeiter: Bettina Sabara/Barbara TumaRechtsnews 3028021.1.2021

Erste Rechtsprechung

SchwerarbeitsV: § 1 Abs 1 Z 4, § 4

Bei der Feststellung von Schwerarbeitszeiten nach der SchwerarbeitsV ist vom Prinzip auszugehen, dass nur tatsächlich geleistete Schwerarbeit und tatsächliche Beanspruchung durch Schwerarbeit im konkreten Kalender-(Versicherungs-)monat einen Schwerarbeitsmonat begründen.

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