Ende der Familienbeihilfenanrechnung auch für volljährige Kinder

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 296398.9.2020

ABGB: § 231

FLAG: § 12a

Da die steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen seit Einführung des neuen Absetzbetrags Familienbonus Plus mit 1. 1. 2019 nach dem Willen des Gesetzgebers bereits pauschal im Steuerrecht erfolgt, ist eine mittelbare Steuerentlastung durch Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Unterhalt generell nicht mehr gerechtfertigt. Eine Anrechnung der Transferleistungen auf den Kindesunterhalt findet daher nicht mehr statt.

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