Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest

Bearbeiter: Bettina SabaraRechtsnews 2959531.8.2020

BGBl II 2020/375, ausgegeben am 28. 8. 2020

§ 735 Abs 3 ASVG und § 258 Abs 3 B-KUVG sehen vor, dass betroffene Personen (dh Dienstnehmer, auch geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge), die ihrem Dienstgeber ein COVID-19-Risiko-Attest vorlegen, Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts haben, außer die betroffene Person kann ihre Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder die Bedingungen für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte