Krankenentgelt: Vom Lehrling zum Angestellten – Beginn des neuen Anspruchs

Bearbeiter: Bettina Sabara/Barbara TumaRechtsnews 294995.8.2020

Erste Rechtsprechung des OGH

AngG: § 8 Abs 1

Wechselt ein Lehrling beim selben Arbeitgeber vom Lehr- ins Angestelltendienstverhältnis und deckt sich der erste Tag des Lehrverhältnisses (hier: 1. Sepember) nicht mit dem 1. Tag des Angestelltendienstverhältnisses (hier: 1. Juli), beginnt das Arbeitsjahr, das für die Entstehung des jährlich neuen Entgeltfortzahlungsanspruchs gemäß § 8 AngG maßgeblich ist, nicht mit dem ersten Tag des Lehrverhältnisses, sondern mit dem ersten Tag des Angestelltenverhältnisses (hier also am 1. Juli).

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