Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe iZm COVID-19 – BGBl

Bearbeiter: Bettina SabaraRechtsnews 291793.6.2020

BGBl II 2020/240, ausgegeben am 29. 5. 2020

Mit BGBl II 2020/118 wurde am 26. 3. 2020 ua verordnet, dass im Zusammenhang mit vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Arbeitnehmer über die in der Anlage zur Arbeitsruhegesetz-Verordnung enthaltenen Ausnahmen hinaus bis 31. 5. 2020 während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen:

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