Kündigungsanfechtung nach Widerspruch des Betriebsrats zur Kündigung

Bearbeiter: Bettina SabaraRechtsnews 2906414.5.2020

Erste Rechtsprechung des OGH

ArbVG: § 105 Abs 4

Das Recht, die Kündigung anzufechten, steht im Fall eines Widerspruchs des Betriebsrats gegen die Kündigung primär dem Betriebsrat, und diesem nur dann zu, wenn der Arbeitnehmer von ihm die Anfechtung verlangt hat. Setzt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist des Betriebsrates kein Verhalten, aus dem der Betriebsrat auf ein solches „Verlangen“ hätte schließen können, hat weder der Betriebsrat noch in der Folge der Arbeitnehmer ein Recht auf Anfechtung der Kündigung.

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