COVID-19-Risikogruppe-Verordnung – BGBl

Bearbeiter: Bettina SabaraRechtsnews 290368.5.2020

BGBl II 2020/203, ausgegeben am 7. 5. 2020

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23, ARD 6694/12/2020, wurde beschlossen, dass Beschäftigte mit solchen Vorerkrankungen, die bei der Arbeit einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine befristete Zeit haben, außer der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte