Unterlassungsanspruch gegen Lärm einer Seilbahn

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 2844118.12.2019

ABGB: § 364 Abs 2, § 364a

Ein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Lärmimmissionen einer Seilbahn wird durch § 364a ABGB (behördlich genehmigte Anlage) an sich nicht ausgeschlossen, weil einem Nachbarn im seilbahnrechtlichen Konzessions- und Betriebsbewilligungsverfahren keine Parteistellung zukommt und er im seilbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren zwar Parteistellung hat, die Einhaltung von Lärmgrenzen dort aber nicht als subjektives öffentliches Recht eingewendet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!