Gutgläubiger Verbrauch des Unterhalts durch ein studierendes Kind

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 2750226.6.2019

ABGB: § 231, § 326, § 1435

Ohne Rechtsgrundlage geleisteter Unterhalt kann nach stRsp nicht zurückgefordert werden, soweit er gutgläubig verbraucht wurde. Die Beweislast für den fehlenden guten Glauben des Empfängers trifft den Kondiktionskläger.

Ein Rechtsirrtum des Empfängers schließt seinen guten Glauben nicht zwangsläufig aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!