Kein Schutz des Vertragspartners bei Kenntnis des Vollmachtsmissbrauchs

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 2738029.5.2019

ABGB: § 879 Abs 2 Z 2, § 1016, § 1017

PSG: § 17

Wer weiß oder wem es sich aufgrund objektiver Evidenz geradezu aufdrängen muss, dass der Stellvertreter, mit dem er den Vertrag abschließen will, durch die Vertretungshandlung (sei es mit oder ohne Schädigungsvorsatz) seine im Innenverhältnis festgelegten Pflichten verletzt, ist im Vertrauen auf den Umfang der erteilten Vollmacht nicht schutzwürdig. Dies gilt auch im Bereich der unbeschränkbaren Formalvollmachten des Gesellschaftsrechts.

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