Rechtsmittel gegen Einleitung des Erwachsenenschutzverfahrens

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 269285.3.2019

ABGB: § 239, § 271

AußStrG: § 45, § 117, § 117a

Erklärtes Ziel des neuen Erwachsenenschutzrechts ist es, auch Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ihre Angelegenheiten möglichst selbstständig besorgen zu lassen.

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