Selbstanzeige anlässlich GPLA: Abgabenerhöhungszuschlag ist verfassungskonform

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 2622624.10.2018

§ 29 Abs 6, § 265 Abs 1w FinStrG – Für die verfassungsrechtlichen Beurteilung (Rückwirkungsverbot, Günstigkeitsvergleich) der Übergangsbestimmung zur Verschärfung des Strafaufhebungsgrunds der Selbstanzeige durch die FinStrG-Novelle 2014 ist nicht der vorgelagerte Zeitpunkt der Tatbegehung, sondern der spätere Zeitpunkt des Nachtatverhaltens  – dh der Selbstanzeige – maßgeblich. Daher ist das für die Straffreiheit durch Selbstanzeige erst aus Anlass der Bekanntgabe einer behördlichen Überprüfung seit 1. 10. 2014 geltende zusätzliche Erfordernis der Entrichtung eines Abgabenerhöhungsbetrags nicht als rückwirkend eingeführt anzusehen, obgleich für nach Inkraftreten der Gesetzesänderung erstattete Selbstanzeigen diese strengere Voraussetzung für deren strafbefreiende Wirkung auch im Falle von vor der Kundmachung des BGBl I 2014/65 am 11. 10. 2014 begangene Finanzvergehen anzuwenden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte