EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – Nationalratsbeschluss

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 219438.7.2016

Nationalratsbeschluss 6. 7. 2016

Vom Nationalratsplenum wurde nun das „EU-Abgabenänderungsgesetz 2016“ beschlossen, das in erster Linie der Umsetzung von EU-Richtlinien gegen die Steuervermeidung von Konzernen durch grenzüberschreitende Gewinnverschiebungen (BEPS) dient. Im Finanzausschuss war zuvor noch ein Zusatzantrag eingebracht worden, der jene Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht und bei der Beschäftigung von Aushilfskräften zu Stoßzeiten schafft, auf die sich die Regierung im Ministerrat vom 21. 6. 2016 politisch geeinigt hat (zur Punktation des „Wirtschafts- und Vereinspakets“ siehe LN Rechtsnews 21858 vom 24. 6. 2016 und zur pauschalen Endbesteuerung von Aushilfskräften ARD 6504/1/2016).

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