VfGH: Registrierkassenpflicht (erst) ab 1. 5. 2016 ist verfassungskonform

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 2128615.3.2016

BAO: § 131b, § 323 Abs 45

Die von mehrerer (Klein-)Unternehmern vorgebrachten Bedenken gegen die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse haben sich als unbegründet erwiesen; daher wurden deren Anträge auf Aufhebung von §§ 131b, 323 Abs 45 BAO idF BGBl I 2015/118 abgewiesen. Nach Ansicht des VfGH ist die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig, weil sie im öffentlichen Interesse liegt und keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung bewirkt.

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