Verschiebung des neuen Fondsmeldesystems - BGBl

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 2080821.12.2015

BGBl II 2015/440, ausgegeben am 21. 12. 2015

Gemäß der Fonds-Melde-Verordnung 2015 (FMV 2015), BGBl II 2015/167, siehe LN Rechtsnews 19735 vom 25. 6. 2015, sollen in Zukunft nicht mehr die Ergebnisse, sondern die Grundlagen für die Ermittlung der Ergebnisse von Fonds gemeldet werden. Basierend auf den Grundlagen, die von den steuerlichen Vertretern an die OeKB geliefert werden, wird diese dann nach den Vorgaben des BMF die Besteuerungsgrundlagen für die Anleger ermitteln und auf ihrer Homepage veröffentlichen. Durch die gegenständliche Änderung der FMV 2015 wird die Umstellung auf das neue System der Meldung, Ermittlung und Veröffentlichung der steuerrelevanten Daten um zwei Monate nach hinten verschoben:

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