BFG: Sofortige Abzugsfähigkeit von Due-Diligence-Kosten

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 2075114.12.2015

EStG § 6

Wird bei einem geplanten Unternehmenserwerb vor der endgültigen Kaufentscheidung zunächst eine Due Diligence durchgeführt, nur um Grundlagen für eine Kaufpreisfindung für einen möglichen Erwerb der Beteiligung zu erarbeiten, steht im Zeitpunkt dieser Prüfung noch nicht fest, dass es zu einem späteren Kauf kommen wird. Die anfallenden Rechts- und Beratungskosten stellen daher sofort abzugsfähige Betriebsausgaben des Erwerbers dar.

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