Vertreterpauschale auch bei geringfügigen Werbungskosten

Bearbeiter: Sabine SadloATNEWS 2061520.11.2015

EStG § 17 Abs 6

Werden einem Vertreter die typischerweise bei dieser Berufstätigkeit anfallenden Aufwendungen (zB Reisekosten) zwar überwiegend von seinem Dienstgeber ersetzt, aber nicht zur Gänze, begründen die verbleibenden Aufwendungen, die er aus Eigenem zu tragen hat, dennoch den Anspruch auf Zuerkennung des Werbungskostenpauschale für Vertreter.

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